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Wohneigentums-Verwaltung Aachen

Wohneigentums-Verwaltung

Die Wohneigentums-Verwaltung richtet sich nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG). Gemäß den gesetzlichen Erfordernissen ist die Wohneigentums-Verwaltung dreigeteilt in die kaufmännischen und die technischen Leistungen und in die allgemeine Verwaltung.


Für den Eigentümer unmittelbar sichtbare Leistungen:

  • Erstellen von Wirtschaftsplänen
  • Erstellen von Nebenkostenabrechnungen
  • Einberufung von Eigentümerversammlungen
  • Verfassen von Rundschreiben
  • Verfassen von Hausaushängen
  • Mitarbeit bei Anwesenheit in der Wohnanlage (Objektbesichtigung)
  • Individuelle Leistungen wie Beratung, Information, Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen / Vermietung und Handwerkerleistungen
  • Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle
  • Durchführung von Belegprüfungen mit den Eigentümern
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlung
  • Ortstermine mit Eigentümern, Ämtern usw.
  • Beiratsgespräche
  • Korrespondenz und Verträge
  • Maßnahmen zur Einhaltung von Hausordnungen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld und Miete

KAUFMÄNNISCHE LEISTUNGEN:

  • Verbuchen sämtlicher Geldeingänge und Ausgaben
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Bearbeitung von Lastschriftbuchungen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten,
    Festgeld- und Sparkonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeitung von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen, Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
  • Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
  • Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- / Stromverbrauch)
  • Kennen und Beachten von Lohneinkommenssteuer- / Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.

TECHNISCHE LEISTUNGEN:

  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche)
  • Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister und Hausreinigung
  • Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne / Sat-Antenne)
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen / Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzugs-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenentlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherungen
  • Vergeben / Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten einschl. Abrechnung
  • Beauftragung von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von z.B. DIN-Bestimmungen., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen

ALLGEMEINE VERWALTUNG:

  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Verhandlung mit Behörden, Hausmeistern, Eigentümern, Lieferanten
  • Bearbeitung von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beratung von Eigentümern, Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
  • Terminabstimmung für Saalbestellung, Erstellung von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellung der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
  • Erteilung von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbl. Nutzung)
  • Ausbildung von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
  • Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursverordnung, Nachbarschaftsrecht
  • Besuch von regelmäßigen Fortbildungslehrgängen