IMV Objektverwaltungs-GmbH
Wohneigentums-Verwaltung
Die Wohneigentums-Verwaltung richtet sich nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG).
Gemäß den gesetzlichen Erfordernissen ist die Wohneigentums-Verwaltung dreigeteilt in die kaufmännischen und die technischen Leistungen und in die allgemeine Verwaltung.
Für den Eigentümer unmittelbar sichtbare Leistungen:
Erstellen von Wirtschaftsplänen
Erstellen von Nebenkostenabrechnungen
Einberufung von Eigentümerversammlungen
Verfassen von Rundschreiben
Verfassen von Hausaushängen
Mitarbeit bei Anwesenheit in der Wohnanlage (Objektbesichtigung)
Individuelle Leistungen wie Beratung, Information, Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen / Vermietung und Handwerkerleistungen
Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle
Durchführung von Belegprüfungen mit den Eigentümern
Vorbereitung der Eigentümerversammlung
Ortstermine mit Eigentümern, Ämtern usw.
Beiratsgespräche
Korrespondenz und Verträge
Maßnahmen zur Einhaltung von Hausordnungen
Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld und Miete
KAUFMÄNNISCHE LEISTUNGEN:
- Verbuchen sämtlicher Geldeingänge und Ausgaben
- Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
- Bearbeitung von Lastschriftbuchungen
- Überwachen von Zahlungseingängen
- Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten,
- Festgeld- und Sparkonten
- Rechnungskontrolle
- Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
- Bearbeitung von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
- Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen, Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
- Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
- Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
- Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
- Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- / Stromverbrauch)
- Kennen und Beachten von Lohneinkommenssteuer- / Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc
TECHNISCHE LEISTUNGEN:
- Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche)
- Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister und Hausreinigung
- Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne / Sat-Antenne)
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen / Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzugs-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung
- Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenentlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
- Bearbeitung von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherungen
- Vergeben / Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten einschl. Abrechnung
- Beauftragung von Sachverständigen
- Kennen und Beachten von z.B. DIN-Bestimmungen., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen
ALLGEMEINE VERWALTUNG:
- Korrespondenz mit Eigentümern
- Verhandlung mit Behörden, Hausmeistern, Eigentümern, Lieferanten
- Bearbeitung von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
- Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
- Beratung von Eigentümern, Hausmeistern
- Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
- Terminabstimmung für Saalbestellung, Erstellung von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
- Erstellung der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer
- Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
- Erteilung von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbl. Nutzung)
- Ausbildung von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
- Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursverordnung, Nachbarschaftsrecht
- Besuch von regelmäßigen Fortbildungslehrgängen