Wohneigentums-Verwaltung
Die Wohneigentums-Verwaltung richtet sich nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG). Gemäß den gesetzlichen Erfordernissen ist die Wohneigentums-Verwaltung dreigeteilt in die kaufmännischen und die technischen Leistungen und in die allgemeine Verwaltung.
Für den Eigentümer unmittelbar sichtbare Leistungen:
- Erstellen von Wirtschaftsplänen
- Erstellen von Nebenkostenabrechnungen
- Einberufung von Eigentümerversammlungen
- Verfassen von Rundschreiben
- Verfassen von Hausaushängen
- Mitarbeit bei Anwesenheit in der Wohnanlage (Objektbesichtigung)
- Individuelle Leistungen wie Beratung, Information, Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen / Vermietung und Handwerkerleistungen
- Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle
- Durchführung von Belegprüfungen mit den Eigentümern
- Vorbereitung der Eigentümerversammlung
- Ortstermine mit Eigentümern, Ämtern usw.
- Beiratsgespräche
- Korrespondenz und Verträge
- Maßnahmen zur Einhaltung von Hausordnungen
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld und Miete
KAUFMÄNNISCHE LEISTUNGEN:
- Verbuchen sämtlicher Geldeingänge und Ausgaben
- Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
- Bearbeitung von Lastschriftbuchungen
- Überwachen von Zahlungseingängen
- Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten,
Festgeld- und Sparkonten - Rechnungskontrolle
- Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
- Bearbeitung von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
- Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen, Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
- Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
- Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
- Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
- Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- / Stromverbrauch)
- Kennen und Beachten von Lohneinkommenssteuer- / Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.
TECHNISCHE LEISTUNGEN:
- Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche)
- Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister und Hausreinigung
- Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne / Sat-Antenne)
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen / Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzugs-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung
- Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenentlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
- Bearbeitung von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherungen
- Vergeben / Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten einschl. Abrechnung
- Beauftragung von Sachverständigen
- Kennen und Beachten von z.B. DIN-Bestimmungen., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen
ALLGEMEINE VERWALTUNG:
- Korrespondenz mit Eigentümern
- Verhandlung mit Behörden, Hausmeistern, Eigentümern, Lieferanten
- Bearbeitung von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
- Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
- Beratung von Eigentümern, Hausmeistern
- Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
- Terminabstimmung für Saalbestellung, Erstellung von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
- Erstellung der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer
- Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
- Erteilung von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbl. Nutzung)
- Ausbildung von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
- Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursverordnung, Nachbarschaftsrecht
- Besuch von regelmäßigen Fortbildungslehrgängen